Der Vertrag zwischen der Hebamme Tanja Bußmann und der Vertragspartnerin kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
Die Gebühren für die Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherte bekommen die Rechnung zugeschickt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt (private Gebührenordnung 17,51 € pro 60 Min.). Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Rücktritt : bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann die Anmeldung zurückgenommen werden. Danach ist die komplette Kursgebühr von der Versicherten privat zu entrichten (Berrechnung nach der Hebammengebührenordnung); dies gilt ebenso bei ganz ausbleibendem Widerruf und Nichtteilnahme an dem Kurs.
Ein Rücktritt/Widerruf muss in schriftlicher Form an die Hebamme gesandt werden.